EEG
Last updated
Was this helpful?
Last updated
Was this helpful?
Am 21. Dezember 2020 hat der Bundestag eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Damit soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden, sodass die gesamte Stromversorgung bis 2050 treibhausgasneutral werden kann. Schon 2030 sollen die Erneuerbaren 65% des Stromverbrauchs ausmachen und das neue EEG regelt erstmals mithilfe verbindlicher Ausbaupfade, wie viel neue Anlagen bis dahin jedes Jahr zugebaut werden sollen.
Obwohl Klimaschutz in der Mehrheit der Bevölkerung als drängendes Thema gilt, gibt es auch immer wieder Bedenken gegenüber neuen Anlagen, denn besonders die auffälligen Windräder sind manchen ein Dorn im Auge. Deshalb zielt das neue EEG auch auf eine breitere Akzeptanz der Erneuerbaren, etwa durch die finanzielle Beteiligung von Kommunen, die nah an Windrädern liegen oder durch attraktivere Förderung von Mieterstromprojekten.
Gleichzeitig ist klimafreundlicher Strom auch immer noch teurer als Strom aus fossilen Brennstoffen oder Atomenergie, zumindest in der kurzen Frist. Deshalb versucht das EEG die Stromkosten möglichst gering zu halten und eine Balance zwischen Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit herzustellen. Dazu wird vor allem die EEG-Umlage angepasst und festgelegt, was mit Anlagen passiert, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. Beide Maßnahmen sollen Kosten senken: die EEG-Umlage wirkt sich auf den Strompreis für Verbraucher aus, die Regelung für ausgeförderte Anlagen soll mittelfristig die Förderkosten der Bundesregierung senken.
Zudem soll vermieden werden, dass der Umstieg auf Erneuerbare Energien nicht zu Schwankungen im Netz und damit zu Stromausfällen führt, da deren Produktion natürlich von Wind und Sonne abhängt und nicht so einfach hoch- und heruntergefahren werden kann, wie das bei fossilen Brennstoffen der Fall ist. In diesem Zieldreieck – Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Klimaschutz, Versorgungssicherheit – werden energiepolitische Themen mithilfe verschiedener Stellschrauben angegangen. Der Bund kann zum Beispiel die Höhe von Förderungen für Anlagen anpassen, oder die Periode, in der gefördert wird. Zudem kann der Zubau von Anlagen über das Design der öffentlichen Ausschreibungen gesteuert werden. Regelungen zu möglichen Standorten von Anlagen, zu deren Größe und damit verbundenen Kosten oder Vorteilen liegen ebenfalls in der Hand des Gesetzgebers.
Ein besonders wichtiger Bereich für einen dezentraleren Ausbau erneuerbarer Energien ist der sogenannte Mieterstrom. Dabei produzieren Hauseigentümer Solarstrom auf dem eigenen Dach, an Hauswänden oder in unmittelbarer Nähe zum eigenen Wohngebäude. Das macht Flächen in Städten nutzbar, die sonst kaum Verwendung finden würden. Der Strom wird außerdem dort verbraucht, wo er auch produziert wird, sodass er nicht gespeichert werden muss, was mit dem derzeitigen Stand der Technik nicht ohne weiteres möglich ist. Stromverbrauch durch die Mieter spart Kosten für die wegfallende Netzdurchleitung und die gedeckelten Preise in Mieterstromverträgen, kann dafür sorgen, dass sich Gebäude vollständig mit selbst produzierter erneuerbarer Energie versorgen und im besten Falle sogar überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Ein späterer Wiki-Eintrag wird die Funktionsweise dieses Modells und seine Vor- und Nachteile noch tiefer beleuchten.
Ob alle Ziele des EEG gleichzeitig erreicht werden können wird sich noch zeigen. Es wird befürchtet, dass der Wegfall der Förderung zu einem Rückbau ausgeförderter Anlagen führt, die dann nicht mehr rentabel betrieben werden können. Die exakte Einhaltung der Ausbaupfade wird zielgenau gesteuert, indem Vergütungen sinken, wenn zu viele Photovoltaik-Anlagen zugebaut werden (der sogenannte „atmende Deckel“). Das soll zwar verhindern, dass die Förderkosten weiter steigen, lässt aber im Gegenzug den Ausbau der Erneuerbaren eher schleppend vorangehen. Außerdem wird für die Ausbaupfade mit einem bis 2030 leicht sinkenden Stromverbrauch gerechnet, was im Lichte der immer beliebteren E-Mobilität als gewagte Annahme erscheint. Steigende Strompreise bleiben das Hauptargument gegen einen ehrgeizigeren Ausbau, während sich große Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage befreien lassen und damit nicht zur Querfinanzierung dieses Ausbaus beitragen. Grundproblem der energiepolitischen Landschaft ist es nicht zuletzt, dass sie unübersichtlich ist, den ausbauwilligen Bürger*innen wenig verständliche, niederschwellige Informationen bietet und wenig Transparenz über die Entstehung der Regelungen herrscht. So kritisierte die Opposition im deutschen Bundestag, dass der Gesetzentwurf viel zu spät vorgelegt wurde, sodass eine eingehende Prüfung durch den jeweiligen Ausschuss erschwert wurde. Das Gesetz musste in Windeseile durchs Parlament, um noch vor dem 31.12.2020 (dem Datum, an dem erste Anlagen aus der Förderung fallen) eine Neuregelung für die ausgeförderten Anlagen festzuschreiben. Ergebnis ist ein Rumpfgesetz, das viele Entscheidungen der Bundesregierung für einen späteren Zeitpunkt überlässt und an vielen Stellen wie eine lose Zusammenstellung wenig ganzheitlicher Instrumente wirkt.
Die angehängte MindMap dient daher tatsächlich als „Landkarte“ in dieser Novelle: sie versucht, dort Verknüpfungen herzustellen, wo es im Dschungel der regulatorischen Werke oft schwerfällt, und soll einen Überblick über die zentralen Neuerungen des Gesetzes geben.