Veräußerungsformen
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Legende: grüner Pfeil = ja; roter Pfeil = nein
Im Förderlabyrinth kann man sich schon mal verlaufen. Im EEG bestehen 4 verschiedene Veräußerungsformen (Marktprämie, befristete Einspeisevergütung, Einspeisevergütung und zusätzlich Mieterstromzuschlag). Für diese sind bestimmte Anlagen berechtigt, abhängig von:
Anlagengöße
Erzeugungsort
Verbrauchsort
Netzdurchleitung
Vermarktungsform
Kennzeichnung
Speicherung
Eigenversorgungsanteil.
Weil das alles andere als übersichtlich geregelt ist, findet ihr oben einen Entscheidungsbaum. Wir versetzen uns in Peter, den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach.
Das Diagramm wurde ergänzt! Die Möglichkeiten für Eigenversorger, die EEG-Umlage nur teilweise oder gar nicht zahlen zu müssen, findet ihr