Veräußerungsformen

Legende: grüner Pfeil = ja; roter Pfeil = nein

Entscheidungsbaum für Veräußerungsformen

Im Förderlabyrinth kann man sich schon mal verlaufen. Im EEG bestehen 4 verschiedene Veräußerungsformen (Marktprämie, befristete Einspeisevergütung, Einspeisevergütung und zusätzlich Mieterstromzuschlag). Für diese sind bestimmte Anlagen berechtigt, abhängig von:

  • Anlagengöße

  • Erzeugungsort

  • Verbrauchsort

  • Netzdurchleitung

  • Vermarktungsform

  • Kennzeichnung

  • Speicherung

  • Eigenversorgungsanteil.

Weil das alles andere als übersichtlich geregelt ist, findet ihr oben einen Entscheidungsbaum. Wir versetzen uns in Peter, den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach.

Das Diagramm wurde ergänzt! Die Möglichkeiten für Eigenversorger, die EEG-Umlage nur teilweise oder gar nicht zahlen zu müssen, findet ihr hier

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